Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Artikel 1 Definitionen von Begriffen

1.1  Unternehmer: natürliche oder juristische Person Sloep Huren Roermond, eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer: 12064064

1.2 Wer einen Vertrag über die entgeltliche Überlassung eines Schiffes abschließt.

1.3 Verbraucher: natürliche Person (mindestens 21 Jahre alt), die nicht in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelt und die einen Vertrag über die Nutzung eines Schiffes gegen Entgelt abschließt.

1.4 Geschäftskunde: jede natürliche und/oder juristische Person, die bei der Europäischen Kommission registriert ist.

Handelsregister der Handelskammer oder einem anderen Handelsregister eingetragen ist und der im Rahmen seiner beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit einen Vertrag mit der Sloep Huren Roermond abschließt oder dem die Sloep Huren Roermond ein Angebot macht.

1.5 Schiff: ein Objekt, das dazu bestimmt ist, sich auf dem Wasser aufzuhalten und zu bewegen

Umzug für Sport- oder Freizeitaktivitäten, einschließlich der dazugehörigen Ausrüstung und des Inventars.

1.6 Falls zutreffend: Offene Segel- und Motorboote ohne Kajütenunterkunft.

1.7 (Miet-)Vertrag oder Abtretung: Unter (Miet-)Vertrag oder Abtretung ist der Vertrag im Sinne von Artikel 7:201 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches zu verstehen, mit dem sich die Sloep Huren Roermond gegenüber dem Mieter verpflichtet, ihm ein Boot ohne Besatzung zur Verfügung zu stellen.

1.8 Elektronisch: per E-Mail oder Website.

1.9 Inventarliste: Liste der zum Schiff gehörenden Gegenstände, die vor dem Auslaufen aufgenommen wird.

2.0 Zustandsliste: Liste, in die die Parteien den Zustand des Schiffes, insbesondere etwaige Schäden, vor der Abfahrt eintragen.

Artikel 2 - Pflichten des Vermieters

2.1 Zu Beginn der Mietzeit übergibt der Vermieter dem Mieter das Schiff. Der Vermieter vergewissert sich, daß sich das Schiff in einem guten Zustand befindet, daß es für den vorgesehenen Zweck verwendet werden kann und daß es mit einer vereinbarten Ausrüstung versehen ist.

Segelgebiet richtige Sicherheitsausrüstung.

2.2 Der Vermieter ist verpflichtet, das Schiff im Namen des Mieters gegen Haftpflicht- und Kaskoschäden bei Fahrten in dem zwischen Vermieter und Mieter vereinbarten Fahrtgebiet zu versichern; die Selbstbeteiligung beträgt € 500,- pro Schadensfall. Schäden unterhalb der Wasserlinie sind von der Versicherung ausgeschlossen und werden dem Mieter zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt. Schäden, die der Mieter durch Trunkenheit und/oder grobe Fahrlässigkeit verursacht hat und die nicht von der Versicherung gedeckt sind, werden dem Mieter zum Selbstkostenpreis in Rechnung gestellt.

2.3 Es wird davon ausgegangen, dass der Vermieter das gemietete Boot in gutem Zustand übergeben, es vorbereitet und klare Anweisungen für seine Bedienung gegeben hat.

2.4 Es wird davon ausgegangen, dass der Vermieter die maximal zulässige Anzahl von Personen an Bord pro Schaluppe nicht überschreitet. Die Anzahl der Personen an Bord ist definiert als alle auf dem Boot anwesenden Personen einschließlich Skipper und jeden Alters, auch Kinder und Babys zählen als volle Personen. Die Höchstzahl ist in der Beschreibung des jeweiligen Bootes festgelegt und wird bei Abschluss des Mietvertrages nochmals mitgeteilt. Wird eine Überschreitung der Höchstzahl festgestellt, berechnen wir zusätzlich 75 € pro Person, unbeschadet der Folgen eines vollständigen Ausschlusses durch die Versicherungsgesellschaft bei Unfällen und Schäden. Etwaige Bußgelder, die von der Polizei, den staatlichen Wasserbehörden oder anderen Stellen verhängt werden, gehen ebenfalls zu Lasten des Mieters.

Artikel 3 - Pflichten des Vermieters

3.1 Der Mieter ist verpflichtet, das Vorhandensein des Inventars, das in der dem Mieter vom Vermieter zur Verfügung gestellten Inventarliste aufgeführt ist, und der zum Schiff gehörenden Sicherheitsausrüstung für das betreffende Fahrtgebiet zu überprüfen. Wenn die Ausrüstung an Bord

Wenn das Inventar nicht mit dem in der Inventarliste aufgeführten Inventar übereinstimmt oder wenn die Sicherheitsausrüstung unvollständig oder defekt ist, muss der Mieter den Vermieter vor der Abfahrt informieren.

3.2 Vor der Abfahrt unterzeichnen die Parteien die Zustandsliste und die Inventarliste zur Genehmigung. Der Vermieter händigt dem Mieter eine Kopie der unterzeichneten Zustandsliste aus.

3.2.1 Der Mieter hinterlegt im Voraus eine Kaution von 300 € pro Boot. Wenn der Mieter das Boot am Ende des Mietzeitraums sauber, pünktlich, unbeschädigt und in demselben Zustand zurückgibt, in dem er es erhalten hat, wird die Kaution innerhalb von 3 Arbeitstagen auf sein Bankkonto zurückerstattet, sobald die Kaution online oder per Debitkarte vor Ort bezahlt wurde. Wird die Kaution am Tag der Anmietung in bar gezahlt, wird sie unmittelbar nach Ablauf der Mietzeit zurückerstattet, wenn alle Mietbedingungen erfüllt sind. Der Vermieter ist berechtigt, die Kaution im Falle von Schäden einzubehalten.

3.2.2 Der Mieter muss bei der Übernahme des Bootes oder der Schaluppe einen gültigen Identitätsnachweis vorlegen.

3.2.3 Es wird davon ausgegangen, dass der Mieter das gemietete Objekt in gutem Zustand erhalten hat. Der Mieter erklärt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Booten und Schaluppen von “Sloep Huren Roermond” zur Kenntnis genommen zu haben.

3.3 Der Mieter ist verpflichtet, das Schiff als guter Verwalter und guter Schiffsführer und in Übereinstimmung mit dessen Zweck zu benutzen. Der Mieter darf keine Veränderungen an dem Schiff vornehmen. Der Mieter darf das Schiff ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht an Dritte zum Gebrauch überlassen. Der Mieter erklärt, das gemietete Wasserfahrzeug verantwortungsvoll und ordentlich zu behandeln. Auf die öffentliche Ordnung und Sauberkeit wird Rücksicht genommen. Der Mieter ist verpflichtet, während des Mietverhältnisses die geltende Gesetzgebung und die gesetzlichen Bestimmungen zur Schifffahrt einzuhalten.

3.3.1 Der Vermieter ist jederzeit berechtigt, die Mietsache bei vermeintlichem Missbrauch ohne Rückerstattung des Mietpreises sofort zurückzunehmen.

3.4 Am Ende der Mietzeit hat der Mieter dem Vermieter das Schiff zum vereinbarten Zeitpunkt und am vereinbarten Ort in demselben Zustand zu übergeben, in dem er es erhalten hat.

3.4.1 Das Boot muss sauber und poliert und in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem es abgefahren ist. Wenn der Vermieter das Boot selbst reinigen muss, betragen die zusätzlichen Kosten 50 € pro Boot.

3.4.2 Die Kosten, die direkt mit der Nutzung des Schiffes zusammenhängen, wie Hafen-, Brücken-, Kai- und Liegeplatzgebühren, gehen zu Lasten des Mieters. Falls zutreffend: Übermäßiger Kraftstoffverbrauch wird mit 7,50 € inkl. MwSt. pro Liter berechnet. Wenn der Motor nicht läuft, z.B. in anderen Häfen oder vor Anker, werden keine Motorstunden angerechnet.

3.4.3 Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter Schäden jeglicher Art oder Tatsachen und/oder Umstände, die vernünftigerweise zu Schäden führen könnten, unverzüglich per Mobiltelefon mitzuteilen. Der Mieter hat den Anweisungen des Vermieters zur Erhaltung des Schiffes und zur Wahrung der Rechte des Vermieters Folge zu leisten.

3.5 Die Nichteinhaltung der Bestimmungen von Absatz 3.4.3 kann für den Mieter die volle Haftung für Schäden und Kosten zur Folge haben.

3.5.1 Es ist strengstens untersagt, dass der Skipper vor oder während der Nutzung der Schaluppe unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Betäubungsmitteln steht, die die Fähigkeit zur Bedienung der Schaluppe beeinträchtigen. Im Falle von Trunkenheit oder Drogeneinfluss wird der Verleih verweigert. Sind mehrere Personen der Besatzung betrunken oder alkoholisiert, lehnen wir die Anmietung ebenfalls ab. Bereits gezahlte Vorschüsse werden daher nicht zurückerstattet.

3.5.2 Die Verantwortung für die rechtzeitige und korrekte Bereitstellung der schriftlichen Mietbedingungen und Sicherheitsanweisungen, die den Teilnehmern oder Mietern im Voraus erteilt wurden, liegt einzig und allein in der Informationspflicht des Kunden bzw. der Kontaktperson. Im Falle einer Gruppenbuchung ist dies der auf dem Mietvertrag angegebene “Gruppenleiter”.

3.5.3 Den Anweisungen des Personals des Unternehmers oder der von ihm benannten Vertreter ist jederzeit Folge zu leisten.

3.5.4 Das Tragen einer Schwimmweste ist nicht vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen.

3.6 Das Rauchen ist an Bord aller Schiffe und in der Vermietstation nicht gestattet.

3.6.1 Die Verwendung von Kochgeräten, Grills, Heizgeräten und dergleichen ist an Bord von Schaluppen und Booten nicht gestattet.

3.6.2 Der Mieter muß Sloep Huren Roermond jederzeit Zugang zu den Gütern gewähren.

Artikel 4 - Haftung

Der Mieter haftet für Schäden und/oder Verluste an Boot und/oder Beiboot, soweit diese nicht durch eine Versicherung gedeckt sind, die während der Zeit, in der er das Boot in seinem Besitz hat, verursacht werden. Dies gilt auch für Schäden und/oder Verlust von Inventar und/oder Boot oder Schaluppe, die nicht von ihm, sondern von einem seiner Mitsegler verursacht wurden. Unter Schaden ist auch ein Folgeschaden zu verstehen.

4.2 Der Mieter haftet in vollem Umfang für die von ihm verursachten (Folge-)Schäden, die nicht auf der Grundlage der in Artikel 2.2 genannten Versicherung versichert sind, wenn er das Schiff in einem nicht zwischen ihm und dem Vermieter vereinbarten Fahrtgebiet einsetzt.

4.3 Die Anmietung des Bootes/der Boote erfolgt auf eigene Gefahr. Der Vermieter haftet nicht für jegliche Form von Schadensersatz und Sachschäden oder für Personenschäden/Unfälle, die während der Mietzeit dem Mieter, Dritten und/oder Eigentum des Mieters zugefügt werden. Sofern nicht anders schriftlich oder elektronisch vereinbart, ist es nicht erlaubt, eine Schleuse und alle gesetzlich verbotenen/gefährlichen Bereiche zu durchfahren. Bei der Durchfahrt durch eine Schleuse und/oder alle gesetzlich verbotenen/gefährlichen Bereiche sind weder das Schiff noch seine Insassen versichert.

4.4.1 Der Betreiber muss eine Gewässerkarte des Segelreviers zur Verfügung stellen, auf der diese Einschränkungen verzeichnet sind.

4.4.2 Diese Karte dient nur zur Orientierung.

4.4.3 Die Abfahrt und die Rückgabe der Schiffe erfolgt an der Anlegestelle am Mietort in Roermond Voorstad.

Artikel 5 - Zahlung, Verzug, Vertragsverletzung

5.1 Wenn der Vermieter seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nachkommt, kann der Mieter den Mietvertrag ohne gerichtliche Intervention als aufgelöst betrachten. Der Vermieter erstattet dann unverzüglich alle, höchstens aber die bereits gezahlten Beträge ohne Kosten zurück. Jegliche Form der Entschädigung ist hiermit ausgeschlossen. Das Vorstehende gilt nicht, wenn der Vermieter eine angemessene Alternative anbietet.

5.1.1 Der Vermieter hat das Recht, bei besonders schlechten Witterungsbedingungen ohne Kosten zu stornieren, wenn die Sicherheit des Mieters gefährdet ist. Dies liegt im Ermessen des Vermieters. Der vereinbarte Tag wird dann auf ein anderes Datum verschoben.

5.2. Im Falle einer vorzeitigen Rückgabe bleibt der volle Mietpreis in Kraft. Wird das Schiff später als zum vereinbarten Zeitpunkt am vereinbarten Ort übergeben, hat der Vermieter Anspruch auf eine Erhöhung des Mietpreises auf 60 € pro Nutzungsstunde sowie auf Ersatz weiterer (Folge-)Schäden, es sei denn, die verspätete Rückgabe ist nachweislich nicht dem Mieter zuzurechnen.

5.2.1 Wenn der Mieter das Schiff nicht in demselben Zustand zurückgibt, in dem er es erhalten hat, oder wenn er nicht gemäß Artikel 3.4.4 dieser Bedingungen gehandelt hat, ist der Vermieter berechtigt, das Schiff auf Kosten des Mieters in den Zustand zu versetzen, in dem es sich zu Beginn der Mietzeit befand. Letzteres gilt nicht, wenn diese Kosten durch eine Versicherung gedeckt sind.

5.3.1 Zahlt der Mieter den fälligen Mietzins nicht oder kommt er seinen Verpflichtungen aus dem Mietvertrag nicht nach, nachdem der Vermieter ihn schriftlich in Verzug gesetzt hat, so befindet er sich rechtlich gesehen in Verzug. Der Vermieter kann dann den Mietvertrag als beendet betrachten und das Schiff ohne gerichtliches Einschreiten sofort wieder in Besitz nehmen.

5.3.2 Bei Zahlungsverzug des Mieters ist der Vermieter berechtigt, dem Mieter die gesetzlichen Zinsen zuzüglich 3% pro Jahr auf den geschuldeten Betrag in Rechnung zu stellen. Diese Zinsen werden ab dem Fälligkeitstag berechnet, wobei ein Teil eines Monats als ganzer Monat gezählt wird. Dies alles gilt unbeschadet der Bestimmungen von Artikel 6 dieser Bedingungen.

5.3.3 Wenn eine der Parteien gezwungen ist, im Zusammenhang mit einem Streit über den zwischen ihnen geschlossenen Mietvertrag einen Rechtsbeistand in Anspruch zu nehmen, schuldet die säumige Partei oder die abgelehnte Partei (auch) die mit dem Rechtsbeistand verbundenen Kosten. Diese außergerichtlichen Inkassokosten belaufen sich auf 15% des Betrages, den eine Partei der anderen schuldet, mit einem Mindestbetrag von 75,00 €, der um die tatsächlich entstandenen Auslagen zu erhöhen ist, es sei denn, die andere Partei macht geltend, dass ein niedrigerer Mindestbetrag ausgereicht hätte. Dies alles gilt unbeschadet der Bestimmungen in Artikel 6 dieser Bedingungen.

5.3.4 Eine Reservierung ist nicht endgültig, bis der Verbraucher eine E-Mail mit einer Reservierungsbestätigung erhalten hat. Reservierungen per E-Mail sind erst nach einer elektronischen E-Mail-Bestätigung durch den Betreiber endgültig. Sie haben keine Bestätigung erhalten? Wenden Sie sich bitte an den Unternehmer. Wenn bei der Zahlung ein Fehler auftritt, wird das Schiff freigegeben.

Artikel 6 - Annullierung, Reklamationen

6.1 Eine Umbuchung ist einmalig aus beliebigen Gründen zulässig. Sie müssen uns mindestens 48 Stunden im Voraus per E-Mail informieren. Sie können dann ein anderes verfügbares Datum innerhalb der gleichen Segelsaison (bis 1. November) wählen. Sollte es passieren, dass starke Winde oder Stürme das Segeln zu gefährlich machen, werden wir von unserer Seite aus absagen. Ihre Sicherheit ist das Wichtigste und dann können Sie natürlich zu einem anderen Termin wiederkommen.

6.2 Wenn Sie ein Motorboot oder eine Schaluppe reservieren, gehen Sie das Risiko ein, dass am Miettag oder an den Miettagen schlechtes Wetter herrscht. Schlechtes Wetter ist kein Grund für Sloep Huren Roermond, den Mietpreis zu reduzieren oder zu erstatten. Sie können das Boot stornieren, aber Sie müssen den vollen Mietpreis zahlen. Es kann auch andere Gründe geben, warum Sie das reservierte Boot stornieren möchten (Krankheit, Unfall oder sogar Tod in Ihrer unmittelbaren Umgebung). Wir empfehlen Ihnen dringend eine Rücktrittsversicherung. Wenden Sie sich dazu am besten an Ihren Versicherungsagenten.

6.3 Der Mieter kann den Mietvertrag einmal auf einen Dritten übertragen. Sloep Huren Roermond muss hiervon jedoch in Kenntnis gesetzt werden, sonst erlischt der Vertrag ohne Rückerstattung. Die neuen Daten des Dritten müssen dann auch über info@sloephurenroermond.nl weitergegeben werden.

6.4 Es ist auch möglich, den gebuchten Tag einmalig auf ein anderes Datum zu verlegen, allerdings nur auf einen Tag und eine Uhrzeit, die noch verfügbar sind.

6.5 Beschwerden über die Erfüllung des Mietvertrags müssen dem Vermieter innerhalb von 48 Stunden, nachdem der Mieter die Beschwerde bemerkt hat oder hätte bemerken können, schriftlich und mit einer angemessenen Beschreibung und Erklärung zur Kenntnis gebracht werden. Die Folgen verspäteter Reklamationen gehen zu Lasten des Mieters.

Artikel 7 - Rechtsstreitigkeiten, anwendbares Recht

7.1 Auf alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Mietvertrag findet niederländisches Recht Anwendung.

7.2 Der Mieter muss den Streitfall spätestens drei Monate nach Einreichung seiner Beschwerde beim Vermieter schriftlich beim Bezirksgericht Roermond einreichen, unter Angabe der Namen und Anschriften des Mieters und des Vermieters sowie einer klaren Beschreibung des Streitfalls und der Forderung.

Artikel 8 - Abweichungen und Änderungen der Bedingungen

8.1 Individuelle Abweichungen, einschließlich Ergänzungen oder Erweiterungen, von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen müssen schriftlich festgehalten werden.

8.2 Der Mietpreis und etwaige vom Verbraucher zu zahlende Zusatzkosten sowie die Befugnis zu zwischenzeitlichen Preisänderungen sind im Voraus zu vereinbaren.

8.3 Änderungen von Steuern, Verbrauchsabgaben und ähnlichen staatlichen Abgaben können vom Unternehmer jederzeit weitergegeben werden.